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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Jettenbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.08.2025 öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der

Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken,

Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 109, erfolgen.

Außerdem finden Sie den Haushaltsplan auf unserer Homepage www.vg-lw.de.

Lauterecken, den 01.08.2025
Gez. i. V. Eckert
Erster Beigeordneter

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.