Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Jettenbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.718.395,00 EUR | 1.761.115,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.496.795,00 EUR | 1.502.585,00 EUR |
| Jahresüberschuss | 221.600,00 EUR | 258.530,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 296.220,00 EUR | 332.770,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 20.000,00 EUR | 5.000,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -20.000,00 EUR | -5.000,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -276.220,00 EUR | -327.770,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 0,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 EUR | 350,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 EUR | 750,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.300,00 EUR | 1.300,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 15,74 EUR | je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 15,74 EUR | je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 8,50 EUR | je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 8,50 EUR | je Hektar |
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) 3.612.597,64 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024) 3.825.767,64 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) 4.047.367,64 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.