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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 25.06.2025

1. Teiländerung der Neufassung des Bebauungsplans "Flur", Ortsgemeinde St. Julian Ortsteil Gumbsweiler, im beschleunigten Verfahren gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB);

a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden

Anlässlich der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Reihen der beteiligten Nachbargemeinden gingen keine Stellungnahmen ein.

Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass der Entwurf der 1. Teiländerung der Neufassung des Bebauungsplanes „Flur“, Ortsgemeinde St. Julian, Ortsteil Gumbsweiler die aktuelle Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wiederspiegelt und dementsprechend gemäß §10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Durch die Ergänzungen erhält der Plan die Fassung Juni 2025.

b) Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Teiländerung der Neufassung des Bebauungsplanes „Flur“ im beschleunigten Verfahren in der Planfassung Juni 2025 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung und der Begründung als Satzung.

Festsetzung Grundstückspreis im Neubaugebiet "Vorderste Krieg" 2. BA sowie Ablösungsverträge zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

a) Ablösungsverträge über die Zahlung von Erschließungsbeiträgen

Der Ortsgemeinderat beschließt, mit den zukünftigen Käufern eines jeweiligen Gemeindegrundstückes Verträge zur Ablösung der Erschließungsbeiträge abzuschließen und dabei den Beitragssatz i. H. v. 36,27 €/m² zu erheben.

b) Festsetzung des Grundstückspreises

Der Ortsgemeinderat beschließt den Grundstückspreis pro m² auf 14,92 €/m² festzulegen.

Gleichzeitig wird der Vorsitzende oder sein Vertreter dazu ermächtigt, mit den potentiellen Kaufinteressenten in Verhandlungen treten zu dürfen und den Kaufvertrag zu unterzeichnen

Dorferneuerungsmaßnahme: Errichtung einer barrierefreien Toilettenanlage am neuen Mehrgenerationenplatz; Planänderung

Der Ortsgemeinderat beschließt die angepasste Planänderung und Kostenberechnung mit Stand vom 15.04.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Maßnahmen zu veranlassen.

Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zu einer Bauvoranfrage; Hier: Zulässigkeit eines bestehenden Unterstandes zur Pferdehaltung

Der Ortsgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Überprüfung der Zulässigkeit eines bestehenden Unterstandes zur Pferdehaltung zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat beschließt zudem, dass bei einem eventuell folgenden Bauantrag in gleicher Sache der Ortsbürgermeister oder Vertreter im Amt ermächtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen in gleicher Weise wie vorstehend beschlossen, zu erteilen.

Kindertagesstätte - Anbau;

Vorplanung – Auftragsvergabe

Der Auftrag zur Erstellung einer Vorplanung/Machbarkeitsstudie für einen weiteren Anbau an die Kindertagesstätte wird an ein Ingenieurbüro vergeben.

Der Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.

Regionales Zukunftsprogramm

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm bei der Verbandsgemeinde anzumelden und Maßnahmen zur Verwirklichung der Antragstellung zu ergreifen. Hierbei wird ein Spielraum von 10 % Abweichung im Einzelfall eingeräumt.

Im nichtöffentlichen Teil stimmt der Ortsgemeinderat einer Personalangelegenheit, einem Mietvertrag sowie einer Grundstücksangelegenheit zu.