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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Stadtratssitzung vom 10.07.2025

Ausbau der Cronenberger Straße;

Straßenbeleuchtungsanlage – Auftragsvergabe

Der Stadtrat beschließt die Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Cronenberger Straße. Der Auftrag wird gemäß des dem Stadtrat vorliegenden Angebotes vergeben.

Die Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.

Stadtsanierung - Vorbereitung der Maßnahme "Platz am Kreuz" - Glanbrücke; Auftragsvergaben

a)

Vermessungsarbeiten

Der Stadtrat beschließt den Auftrag gemäß eines dem Stadtrat vorliegenden Angebotes zu ergeben.

b)

Bodenuntersuchungen

Der Stadtrat beschließt den Auftrag gemäß eines dem Stadtrat vorliegenden Angebotes zu ergeben.

c)

Kampfmittelsondierung

Der Stadtrat beschließt den Auftrag gemäß eines dem Stadtrat vorliegenden Angebotes zu ergeben.

Stadtsanierung - Stadtscheune;

Auftragsvergabe - Ingenieurleistungen für technische Anlagen

Der Stadtrat beschließt ein Planungsbüro auf der Grundlage eines Angebotes mit der Fachplanung für Abwasser-, Wasser-, Gas- und elektrische Anlagen, sowie die Errichtung der Sanitäranlagen vollumfänglich zu beauftragen.

Das Planungsbüro soll die vorhandenen Aufstellungen übermittelt bekommen und die Verwaltung wird beauftragt Einsparmöglichkeiten abzustimmen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, ein Architektenbüro mit der nächsten Stufe für die Leistungsphasen 5 – 9 zu beauftragen.

Stadtsanierung - Wegeleit- und Stadtinformationssystem;

Auftragsvergabe für Beschilderung

Der Stadtrat ermächtigt die Vorsitzende, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe, den Auftrag für die Beschilderung zu erteilen. Das Auftragsvolumen darf den Haushaltsansatz für das Informations- und Wegeleitsystem im Rahmen der Stadtsanierung nicht überschreiten.

Nach Vorlage der Vorschläge für die Schaukästen durch ein Planungsbüro sollten auch diese Kosten berücksichtigt und in den Auftrag aufgenommen werden.

Im nichtöffentlichen Teil stimmt der Stadtrat einer befristeten Niederschlagung, sowie der Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für geringfügig Beschäftige zu.