Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 524.160,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 575.675,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -51.515,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -23.865,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 233.731,80 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 258.531,80 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -24.800,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 48.665,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 24.800,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 118.465,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 804.701,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2025 | |
| Grundsteuer A auf | 413 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 615 v.H. |
| Gewerbesteuer | 421 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2025 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 825,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.400,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf | 20,84 EUR | je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf 15,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) | 54.222,93 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024) | 7.680,93 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) | -43.834,07 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.