Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)
Der Stadtrat Wolfstein hat die Annahme des Entwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße / Einmündung B270“ in der von der BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB, Kaiserslautern, ausgearbeiteten Fassung beschlossen.
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Juli 2025“, wird mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit von
01. August 2025 bis einschließlich 03. September 2025
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/
aktuelles/
eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende wesentlich, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor, werden ebenfalls auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
| • | Umweltbericht (Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, 30.06.2025) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans |
| • | Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan (Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, 30.06.2025) |
| • | Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, 03.09.2024 |
| • | Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz IV |
| • | Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Wolfstein sowie Vorentwurfsfassung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| • | Baugrunduntersuchung „Neubau eines EDEKA-Marktes, Hauptstraße, 67752 Wolfstein“, BUG Consult GmbH, Kirchheimbolanden, 15.05.2025 |
| • | Erläuterungsbericht zur Wasserhaushaltsbilanz, Bebauungsplan Hauptstraße/B270, Neubau Edeka-Markt Wolfstein, Planungsbüro Goldbach, Poppenhausen (Wasserkuppe), 13.06.2025 |
| • | Schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan „Hauptstraße / Einmündung B270“, Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo, Kallstadt, 30.06.2025 |
Tiere / Pflanzen, Schutzgebiete /-objekte und geschützte Arten, Geologie / Boden, Wasser / Wasserhaushalt, Luft / Klima, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
| • | Darlegung der Bestandssituation, |
| • | Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft, |
| • | Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft, |
| • | Darstellung von erwartenden Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild, |
| • | Darlegung von landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zum Ausgleich sowie zur Gestaltung, |
| • | Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, |
| • | Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung. |
Schutzgut Mensch
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| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern, 05.03.2025 |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 10.03.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Altablagerungen /Altstandorte, zu schädlichen Bodenveränderungen, zu Rutschungen (z.B. Standsicherheitsproblemen), Hinweise zu negativen Auswirkungen des ehemaligen Bergbaus (Bodensetzungen und Sackungen)
Schutzgut Boden / Wasser
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 12.03.2025 |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 10.03.2025 |
| • | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Kaiserslautern, 25.03.2025 |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 04.03.2025 |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern, 05.03.2025 |
| • | Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4 – Kommunale Betriebe (Verbandsgemeindewerke) 11.03.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Wasserschutzgebieten, zu Bodenschutzflächen, zur temporären Grundwasserhaltung, zur EU-Wasserrahmenrichtlinie enthaltene Verschlechterungsverbot für niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse, zum Umgang mit anfallenden Oberflächenwasser, zur Entwässerungsplanung, zum ehemaligen Abbau von Kalkstein und zum Steinkohlebergbau in der Gemarkung Wolfstein, zu austretendem Grubenwasser des südlich gelegenen Kalksteinbruchs und heutigen Besucherbergwerk, zur entwässerungstechnischen Erschließung, zur Einleiterlaubnis in Gewässer, zu Starkregenereignissen und Belangen des Hochwasserschutzes, zu Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf Starkregenereignisse, zur Entwässerungskonzeption inklusive Wasserhaushaltsbilanz, zum Abwasser, zu Abwasseranlagen, zum Entwässerungsgebiet, zum Bodenschutz, zu Altablagerungen /Altstandorte, zu schädlichen Bodenveränderungen, zu Rutschungen (z.B. Standsicherheitsproblemen), zum Umgang mit anfallenden Niederschlagswasser
Ausgleichsregelung
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 11.03.2025 |
| • | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Kaiserslautern, 25.03.2025 |
| • | Planungsgemeinschaft Westpfalz, 04.03.2025 |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 13.03.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu gesetzlich geschützten oder besonders schützenswerte Biotopen, zur ergänzenden Kompensation eines 800m² Gehölzstreifens, zu Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich der Bauverbotszone, zur Überplanung einer Kompensationsfläche aus einem Planaufstellungsbeschluss von 11.08.1993, zu Flächen für externen Ausgleichsmaßnahmen, zum Verlauf des landesweiten Biotopverbundes,
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
| • | Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 11.03.2025 |
| • | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Kaiserslautern, 25.03.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Eingriff in Natur und Landschaft, zur Bepflanzung im Bereich der Bauverbotszone
Schutzgut Klima / Luft
Es sind keine Stellungnahmen mit Aussagen bzw. Hinweisen zu dem Schutzgut Klima / Luft vorhanden.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, 28.02.2025 |
| • | Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL Südwest, 07.02.2025 |
| • | Pfalzwerke Netz AG, 10.03.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zur Berücksichtigung von Kleindenkmälern, zu Versorgungseinrichtungen, zu Telekommunikationslinien, zur Kabelschutzanweisung
| Umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen zu nachfolgenden Themenblöcken vor: | |
| • | Stellungnahme 1, 20.02.2025: Berücksichtigung des Ortsbildes durch Ausrichtung und Gestaltung des Edeka Marktes |
| • | Stellungnahme 2, 09.03.2025: Berücksichtigung des Ortsbildes durch Ausrichtung und Gestaltung des Edeka Marktes, Anmerkung zur Fassadenbegrünung |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße / Einmündung B270“ umfasst die Grundstücke der Flurstück-Nummern 353/7, 353/6, 364/2, 364/3, 364/5, 365/2 (teilweise), 365/3, 479/12 und 479/13 der Gemarkung Wolfstein.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße / Einmündung B 270“ der Stadt Wolfstein in der Fassung „Juli 2025“, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hauptstraße / Einmündung B 270“ der Stadt Wolfstein;
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches