Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Datengrundlage: Goobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Johanneshölzchen und Auf der Langwiese“ der Gemarkung Herren-Sulzbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Herren-Sulzbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Johanneshölzchen und Auf der Langwiese“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.

Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplans „Auf’m Johanneshölzchen und Auf der Langwiese“ ist die Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplanes liegt südlich von Herren-Sulzbach an der Gemarkungsgrenze zu Buborn. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flur 7, Flurstück-Nr. 219, 227, 228, 229 und die Teilfläche Flur 7, Flurstück-Nr. 220 (Weg) der Gemarkung Herren-Sulzbach.

Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen des Klimaschutzes und der in diesem Sinne angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Herren-Sulzbach dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Herren-Sulzbach, den 24.07.2025
Für die Ortsgemeinde Herren-Sulzbach:
gez. Franzmann
Franzmann, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Johanneshölzchen und Auf der Langwiese“ der Gemarkung Herren-Sulzbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches