Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 31/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hinzweiler für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 16.07.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hinzweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

507.215,00 EUR

494.323,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

553.521,00 EUR

525.707,00 EUR

Jahresfehlbetrag(-)

-46.306,00 EUR

-31.384,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-8.456,00 EUR

+366,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

47.200,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

48.700,00 EUR

1.500,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.500,00 EUR

-1.500,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+9.956,00 EUR

+1.134,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

1.500,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

1.500,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

2.000,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

4.000,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

959.033,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

980.527,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

400 v.H.

400 v.H.

Grundsteuer B auf

600 v.H.

600 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

48,00 EUR

48,00 EUR

für den zweiten Hund

72,00 EUR

72,00 EUR

für jeden weiteren Hund

96,00 EUR

96,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 EUR

400,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

825,00 EUR

825,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.600,00 EUR

1.600,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024)

1.396.703,06 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025)

1.342.449,06 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026)

1.296.143,06 EUR

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Hinzweiler, den 16.07.2026
Gez. Suffel, Ortsbürgermeister

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hinzweiler ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom _ _. _ _. _ _ _ _ vorgelegt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile

Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt 

(Dienstsiegel)
Kusel, den _ _. _ _. _ _ _ _
Kreisverwaltung,_____
im Auftrag _______________________________________________

Bekanntmachungsvermerk

1.

Die Haushaltssatzung wurde am _ _. _ _. _ _ _ _ durch Veröffentlichung im Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht.

2.

Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _. _ _. _ _ _ _ bis _ _. _ _. _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 112, hingewiesen

Lauterecken, den _ _. _ _. _ _ _ _
Verbandsgemeindeverwaltung
i.A._______________________