Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hinzweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 507.215,00 EUR | 494.323,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 553.521,00 EUR | 525.707,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag(-) | -46.306,00 EUR | -31.384,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -8.456,00 EUR | +366,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 47.200,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 48.700,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.500,00 EUR | -1.500,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | +9.956,00 EUR | +1.134,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 1.500,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 1.500,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 2.000,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 4.000,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 959.033,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 980.527,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 |
| Grundsteuer A auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 400 v.H. | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 825,00 EUR | 825,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.600,00 EUR | 1.600,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) | 1.396.703,06 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) | 1.342.449,06 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) | 1.296.143,06 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde
Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hinzweiler ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom _ _. _ _. _ _ _ _ vorgelegt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile
Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt
Bekanntmachungsvermerk
| 1. | Die Haushaltssatzung wurde am _ _. _ _. _ _ _ _ durch Veröffentlichung im Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht. |
| 2. | Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _. _ _. _ _ _ _ bis _ _. _ _. _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 112, hingewiesen |