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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 32/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lauterecken für das Jahr 2022 vom 02.08.2022

Der Stadtrat Lauterecken hat auf Grund von § 98 GemO in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2022 werden wie folgt geändert:

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 — 2022

-

Grundsteuer A auf  —  340 v.H.

-

Grundsteuer B auf  —  385 v.H.

-

Gewerbesteuer auf  —  365 v.H.

Artikel II

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung werden nicht geändert.

Lauterecken, den 02.08.2022
Gez. Steinhauer-Theis
Steinhauer-Theis, Stadtbürgermeisterin