Der Stadtrat Lauterecken hat auf Grund von § 98 GemO in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2022 werden wie folgt geändert:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| — 2022 | |
| - | Grundsteuer A auf — 340 v.H. |
| - | Grundsteuer B auf — 385 v.H. |
| - | Gewerbesteuer auf — 365 v.H. |
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung werden nicht geändert.