Aufgabe eines Fußweges (Wirtschaftsweges) „Im Oberdorf“
Flurstück-Nrn. 35/5 und 1383/1, Gemarkung Roßbach, der Stadt Wolfstein
Der Stadtrat Wolfstein hatte in seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen die gemeindlichen Wegegrundstücke Flurstück-Nrn. 35/5 und 1383/1, Gemarkung Roßbach, der Stadt Wolfstein zu veräußern. Da es sich hierbei um eine Fußwegefläche handelt, wurde ferner ein Beschluss über deren Aufgabe gefasst.
Der aufzugebende Bereich ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Die entsprechend gekennzeichneten Flächen, die ursprünglich die Funktion als Fußweg (Wirtschaftsweg) hatten, werden hiermit aufgegeben, da sie für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die Zweckbestimmung der Flächen als Weg ist insoweit aufgehoben.