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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 32/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 21.06.2022

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022/2023.

Dorferneuerung: Funktionale Verbesserung der Fußwegeverbindung zwischen dem Bürgerhaus und südlichem Ortsbereich einschließlich Begrünungsmaßnahmen;

Auftragsvergaben

Der Ortsgemeinderat beschließt wie folgt:

a)

Der Ortsbürgermeister oder Vertreter im Amt wird bevollmächtigt, den Auftrag für die Objektplanung und die Tragwerksplanung der Brücke über den Eimbach (Kettengraben) zu vergeben, wenn das dafür noch ausstehende Honorarangebot den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht und die Angebotsendsumme für beide Planungen zusammen unter netto 25.000€ liegt.

b)

Der Ortsbürgermeister oder Vertreter im Amt wird bevollmächtigt, nach Vorliegen und Prüfung entsprechender Angebote geeigneter Fachingenieurbüros

- eine Baugrunduntersuchung und

- eine vermessungstechnische Aufnahme des Baufeldes (Höhennivellement)

zu beauftragen.

Folgende Wünsche der Ratsmitglieder sollen nach Möglichkeit bei der Planung berücksichtigt werden:

Material: kein Holz, Metall (feuerverzinkt), kein Dach, Beleuchtung mit Laternen oder im Steg bzw. Geländer, das seitlich geschlossen sein soll, keine Stufen und zumindest hälftig kein Gitterbelag (wegen Hunden)

Bebauungsplan Metzenrain und Wögelchen;

Bauordnungsrechtliche Änderungen

Der Ortsgemeinderat ist der Auffassung, dass die Farbe der Dacheindeckung des geplanten Neubaus nicht den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen muss. Einer Abweichung der Vorgabe wird zugestimmt. Sofern für die Abweichung ein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erforderlich ist, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, dieses zu erteilen.

Sofern die Baugenehmigungsbehörde, KV Kusel, die Baugenehmigung mit der Abweichung nicht ausspricht, wird die Verwaltung aufgefordert, ein Verfahren zur Neufassung des Bebauungsplanes „Metzenrain und Wögelchen“ vorzubereiten. Ziel dieser Neufassung wäre dann eine zeitgemäße Anpassung der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Festsetzung sowie Löschung von entbehrlichen Vorschriften.

Beschluss über den Beitritt zum Forstzweckverband Lauterecken-Wolfstein

Der Bildung eines Forstzweckverbandes nach §30 LWaldG (sowie der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes) wird zugestimmt.

Aufstellung Bebauungsplan „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB;

Planaufstellungsbeschluss - Wiederholung

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13b des Baugesetzbuches (BauGB)