Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB;
Vorstellung und Annahme der Planung für die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB
Der Stadtrat beschließt die Annahme des Entwurfes der Neufassung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
LED-Straßenbeleuchtung Rathausplatz; Auftragsvergabe
Der Stadtrat stimmt dem Auftrag zu Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage des Rathausplatzes auf LED-Technik an die Pfalzwerke Netz AG zu. Der Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe bevollmächtigt.
Einziehung der Fußwegfläche (Wirtschaftsweg) „Im Oberdorf“ der Gemarkung Roßbach
Der Stadtrat beschließt die Wegefläche Flurstücks-Nrn. 35/3 und 1383/1 auf der Gemarkung Roßbach einzuziehen, da der Weg zukünftig nicht mehr benötigt wird.
Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 Landeswaldgesetz und Beschluss der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes
Der Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 LWaldG (sowie der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes) wird zugestimmt.
Reparatur Schlossweg
a) Der Stadtrat beschließt, die Reparaturarbeiten der Stützmauer am Weg zum Schlossberg aufgrund der Kostenschätzung durchzuführen. Die Reparaturarbeiten der Stützmauer am Weg zum Schlossberg sind zeitnah auszuschreiben. Der Vorsitzende wird ermächtigt den Auftrag zu vergeben, wenn die Finanzierung gesichert ist und der Kostenrahmen eingehalten, oder bis max. 10% überschritten wird.
b) Der Stadtrat beschließt das Ingenieurbüro Huber, Otterberg, mit den Planungsleistungen für die Reparaturarbeiten der Stützmauer am Weg zum Schlossberg zu beauftragen.
Fremdwasserbewirtschaftung „Am Ring“ und „Im Tauchental“; Aktualisierung der Maßnahmen
Den Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung „Im Tauchental“ und „Am Ring“ wird zugestimmt. Der Vorsitzende wird beauftragt die entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Gang zu setzen. Soweit der Kostenrahmen um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird, wird der Vorsitzende zur Auftragsvergabe ermächtigt.
Beitritt Alte Welt e.V.
Dem Verein Alte Welt e.V. soll beigetreten werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschließt der Stadtrat den Verkauf mehrerer Grundstücke.