Beratung und Beschlussfassung über eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer
| Der Ortsgemeinderat beschließt die Realsteuerhebesätze wie folgt anzupassen: | ||
| Grundsteuer A | von bisher 320 v.H. | auf nunmehr 345 v.H. |
| Grundsteuer B | von bisher 434 v.H. | auf nunmehr 475 v.H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 385 v.H. | auf nunmehr 385 v.H. (bleibt unverändert) |
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleich
Der Ortsgemeinderat beschließt, an der Resolution zur stärkeren Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs teilzunehmen.
Zustimmung zu den beiden Flächennutzungsplänen für fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen und eine Gewerbefläche
Der Ortsgemeinderat beschließt, die gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO erforderlichen Zustimmung zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom 13. Dezember 2022 und 26. April 2023 über die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken und das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein zu erteilen.
Vorschlagsliste Schöffenwahl
In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen wird Herr Thomas Jung aufgenommen.
KKP - Kommunaler Klimapakt und KIPKI - Kommunales Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation
Der Ortsgemeinderat beschließt dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beizutreten. Damit verpflichtet sich die Ortsgemeinde, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klima-wandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
Maßnahmen/Ziele im Bereich Klimaschutz:
Maßnahmen/Ziele im Bereich Klimafolgenanpassungen:
Waldrefugium (Landesforsten Rheinland-Pfalz): Die Gemeinde stellt Teile der Waldflächen zur Verfügung, die dann stillgelegt werden.
Vergabe Grabaushub
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Grabaushub an die Fa. Johannes Jockel, Odernheim am Glan, zu vergeben. Die Ortsbürgermeisterin o.V.i.A. wird ermächtigt den Vertrag mit der Fa. Jockel zu unterzeichnen.