Beratung und Beschlussfassung über eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde beschließt die Realsteuerhebesätze wie folgt anzupassen:
| Grundsteuer A | von bisher 342 v.H. | auf nunmehr 485 v.H. |
| Grundsteuer B | von bisher 385 v.H. | auf nunmehr 655 v.H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 372 v.H. | auf nunmehr 440 v.H. |
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleich
Der Ortsgemeinderat beschließt, an der Resolution zur stärkeren Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs teilzunehmen.
Ortskernsanierung „Ortskern/Ortsdurchfahrt Glanbrücken“;
| a) | Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen - Abwägung gem. §§137 und 139 Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | Annahme der Kosten und Finanzierungsübersicht und des Sanierungsrahmenplanes |
| c) | Erlass Sanierungssatzung mit Geltungsbereich |
| a) | Der Ortsgemeinderat beschließt den Sanierungsrahmenplan. |
| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des geänderten Rahmenplanes sowie den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen. Der Ortsgemeinderat billigt die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- Finanzierungsübersicht zur Kenntnis. |
| c) | Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Sanierungssatzung mit dem Geltungsbereich an. Die Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 3 BauGB i.V.m. §24 GemO ist im Amtsblatt bekannt zu machen. Die Sanierungsmaßnahmen werden im vereinfachten Verfahren in der Zeit bis 31.12.2023 durchgeführt. Die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sind ausgeschlossen. |
Dorferneuerung: Annahme der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes für die Ortsgemeinde in der vorliegenden Fassung.
Gestaltung des Umfeldes des neuen Dorfgemeinschaftshauses; Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerung
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Vorhaben „Gestaltung des Umfeldes des neuen Dorfgemeinschaftshauses“ als Dorferneuerungsmaßnahme umzusetzen.
Der Ortsbürgermeister oder Vertreter im Amt wird ermächtigt und die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte einzuleiten.
Benutzungsentgelte Bürgerhaus und Grillhütte
Der Ortsgemeinderat beschließt die neuen Benutzungsentgelte für das Dorfgemeinschaftshaus, die Grillhütte „Kriegersberg“ und den Mehrzweckraum Gerätehalle.
Zustimmung zu den beiden Flächennutzungsplänen für fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen und eine Gewerbefläche
Der Ortsgemeinderat beschließt, die gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO erforderlichen Zustimmung zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom 13.12.2022 und 26.04.2023 über die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken und das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein zu erteilen.