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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 32/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Widmung von Gemeindestraßen

Vollzug des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom

01. August 1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Eßweiler erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein folgende Verfügung:

Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom

01. August 1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und des Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Eßweiler vom 22.09.2022 werden die unten aufgeführten Flurstücke und Teilflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung der Gemeindestraßen erstreckt sich auf die folgenden Flurstück-Nummern der Gemarkung Eßweiler, in der Ortsgemeinde Eßweiler:

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Auf Hermannsmauer, Flurstück-Nr. 206/4 (Teilfläche) – letztes Teilstück der Straße zwischen den Grundstücken Flurstück-Nr. 180/13 und 180/2

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Bergstraße, Flurstück-Nr. 4207 (Teilfläche) – erstes Teilstück ab Einmündung L372 bis Ende Flurstück-Nr. 4199 und erstem Drittel Flurstück-Nr. 4263

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Straße zum Friedhof (Horstweg), Flurstück-Nr. 4229 (Teilfläche) – Ab Bergstraße bis Anfang Einmündung Flurstück-Nr. 4227

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Parkplatz am Friedhof, Flurstück-Nr. 4230

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Straße/Wirtschaftsweg (Mittelfeld) zum Parkplatz am Friedhof, Flurstück-Nr. 4235/3 (Teilfläche) – Teilstück zur „Verlängerung“ des Parkplatzes (Flurstück-Nr. 4230)

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Hauptstraße, Flurstück-Nr. 4194 und 4325

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Läppchen, Flurstück-Nr. 4179, 4108 und 4134 (Fußweg)

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Läppchen, Flurstück-Nr 4119/2 (Teilfläche) – bis Einmündung Flurstück-Nr. 2184 (Lamborner Weg)

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Läppchen, Flurstück-Nr. 4140 (Teilfläche) - ab Einmündung Flurstück-Nr. 4119/2 (Läppchen) bis Flurstück-Nr. 4147

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Läppchen, Flurstück-Nr. 4146

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Lochgasse, Flurstück-Nr. 4327

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Im Eck, Flurstück-Nr. 4345

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Mühlgasse, Flurstück-Nr. 4354

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Krämelstraße, Flurstück-Nr. 4099 (Teilfläche) – ab Einmündung Flurstück-Nr. 4119/2 (Läppchen) bis Anfang Flurstück-Nr. 4095

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Krämelstraße, Flurstück-Nr. 4085

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Parkplätze am Dorfgemeinschaftshaus, Flurstück-Nr. 4342

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Donaustraße, Flurstück-Nr. 4368 (Teilfläche) - ab Einmündung Flurstück-Nr. 4330 und 4336 bis Anfang Flurstück-Nr. 489/2 (Klingweg)

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Am Langenacker, Flurstück-Nr. 4430, 4436, 4446 und 4447

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Am Langenacker, Flurstück-Nr. 4437 (Teilfläche) – bis Anfang Grundstücke Flurstück-Nr. 4456 und 4473

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Am Langenacker, Flurstück-Nr. 4441 (Teilfläche) – bis Anfang Grundstücke Flurstück-Nr. 4469

Die gewidmeten Verkehrsflächen sind in den beigefügten Lageplänen dargestellt.

Die zwei Lagepläne, aus denen die gewidmeten Verkehrsflächen ersichtlich sind, sind Bestandteil dieser Verfügung und werden mit dieser Verfügung im Bekanntmachungsorgan „Rundschau für das Glan- und Lautertal mit dem Amtsblatt“ der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Eingang des Widerspruchs ist maßgebend. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken oder Bahnhofstraße 50 a, 67742 Lauterecken oder Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an:

vg-lauterecken-wolfstein@poststelle.rlp.de oder kv-kusel@poststelle.rlp.de.

erhoben werden.

Lauterecken, den 01.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Müller, Bürgermeister