Der Ortsgemeinderat von Hefersweiler hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinterster Schwannenberg“ beschlossen und führt nunmehr auf der Grundlage des vom Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, aufgestellten Vorentwurf dieses Bebauungsplanes in der Planfassung „März 2024“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.
Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortsgemeinde Hefersweiler und wird über einen Wirtschaftsweg ausgehend von der L382 erschlossen. Die Ausgleichsfläche liegt dagegen nordöstlich von Hefersweiler. Insgesamt umfasst das Plangebiet 3 Teilgeltungsbereiche (TB) mit einer Gesamtfläche von ca. 20,9 ha.
Der Geltungsbereich Teil 1 (TB1) umfasst die Flurstücke 634 tlw., 635 tlw., 636, 695, 703, 704, 705/2 tlw., 706 und 707 der Gemarkung Hefersweiler mit einer Gesamtfläche von ca. 6,2 ha.
Der Geltungsbereich Teil 2 (TB2) umfasst die Flurstücke 628, 629, 630, 639, 640 tlw., 642, 643 und 643/1 der Gemarkung Hefersweiler mit einer Gesamtfläche von ca. 9,2 ha.
Teil 3 (TB3) des Geltungsbereiches umfasst einzig das Flurstück 248 der Gemarkung Berzweiler mit einer Fläche von ca. 5,5 ha.
Die drei Teilgeltungsbereiche sind in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Hefersweiler dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.
Um das mit Bekanntmachung vom 23. November 2022, veröffentlicht im Amtsblatt am 02. Dezember 2022, eingeleitete planerische Verfahren fortzuführen, wird hiermit die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet. Nach dieser Vorschrift ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinterster Schwannenberg“, in der Planfassung „Marz 2024“, mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Vorentwurf des Fachbeitrages Naturschutz sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ab sofort bis zum 09. September 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/
eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können Stellungnahmen, Eingaben etc., schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden.
Unberührt hiervon bleibt die später noch durchzuführende öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB, auf die zu gegebener Zeit noch hingewiesen wird.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinterster Schwannenberg“ der Gemarkung Hefersweiler;
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (TB1, TB2 und TB 3)