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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 32/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Ortsgemeinde Rothselberg;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Rothselberg hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.

Gegenstand der vorgesehenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung der Errichtung von Windkraftanlagen und die Änderung der Baufenster.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst voraussichtlich im Einzelnen die Grundstücke 2780, 2785, 2790, 2795, 2805, 2810, 2815, 2822 (Weg), 2825, 2826, 2828 und 2830 der Gemarkung Rothselberg.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Rothselberg dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ sowie die vorgesehenen Festsetzungen stehen unter dem Vorbehalt der Ergänzung oder Änderung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Rothselberg, den 30.07.2025
Für die Ortsgemeinde Rothselberg:
In Vertretung:
gez. Walg
Walg, 1. Beigeordneter

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Ortsgemeinde Rothselberg;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)