In der Gemarkung Offenbach wird am
Montag, den 25. August 2025 um 16:00 Uhr,
Treffpunkt: Hauptstraße 105, Offenbach-Hundheim
ein Grenztermin durchgeführt, in dem auf Antrag Flurstücksgrenzen nach § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) bestimmt und abgemarkt werden sollen.
Folgende Flurstücke sind bei dem Grenztermin betroffen:
Gemarkung: Offenbach
Flur: 9
Flurstücke: 301, 298/1, 435/307, 436/308, 309/1, 108/6, 344/16
Den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung).
Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird bekannt gegeben.
Die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte werden gebeten zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.
Sie können sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne die Anwesenheit der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten bestimmt und abgemarkt werden können.
Sollten die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.
Die entstehenden Kosten für die Teilnahme an dem Grenztermin können nicht erstattet werden.