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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 32/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Ortsgemeinde Rothselberg;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Rothselberg hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 die vom Fachbüro Enviro-Plan GmbH, Odernheim, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Juni 2026“ wird mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Umweltbericht aus dem Jahr 2018 sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

10. August bis einschließlich 14. September 2026

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke) liegen vor und werden auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen betreffen insbesondere folgende Umweltbelange:

Mensch (Gesundheit, Immissionen, Erholung)

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Fläche und Flächeninanspruchnahme

Boden und Geologie

Wasser

Klima und Luft

Landschaft und Landschaftsbild

Kultur- und sonstige Sachgüter

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Auswirkungen durch Lärm, Licht, Erschütterungen und sonstige Emissionen

Schutzgebiete und Artenschutz

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Eingriffen

Planungsalternativen

Entwicklung bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung

Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring)

Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen:

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

Begründung inkl. Umweltbericht (Enviro-Plan, 2026)

eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Kreisverwaltung Kusel – Untere Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 24.02.2026

(Informationen zu: Schutzgut Mensch, Schutzgut Fläche, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaft)

Kreisverwaltung Kusel – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 31.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Landschaft)

Planungsgemeinschaft Westpfalz, Stellungnahme vom 17.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Fläche, Schutzgut Wasser, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Klima/Luft, Wechselwirkungen)

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie, Stellungnahme vom 20.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter)

SGD Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stellungnahme vom 12.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Wasser, Schutzgut Boden)

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 03.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Boden, Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 18.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Fläche)

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Stellungnahme vom 18.02.2026

(Informationen zu: Schutzgut Mensch)

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Stellungnahme vom 20.02.2026

(Informationen zu: Schutzgut Fläche, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Klima/Luft)

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Rheinland-Pfalz e. V., Stellungnahme vom 25.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Landschaft)

Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e. V., Stellungnahme vom 25.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Klima/Luft)

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Stellungnahme vom 16.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Mensch)

Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, Stellungnahme vom 11.03.2026

(Informationen zu: Schutzgut Mensch)

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

keine

Im Umweltbericht werden insbesondere folgende umweltbezogene Aspekte untersucht:

Art, Umfang und Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen

Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Erneuerbare Energien und sparsame Nutzung von Energie

Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen

Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen)

Ziele des Umweltschutzes durch Fachgesetze und Fachplanungen

Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Mensch, Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope, Vegetation, Fauna, Landschaftsbild und Erholung, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen)

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Planung

Erhebliche Umweltauswirkungen

Schutzgebiete und Schutzstatus (Mensch, Landschaftsbild und Erholungsstruktur, Bewertung Vegetation, Bewertung Fauna, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen)

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen

Allgemeine Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz)

Alternativen und Entwicklungsprognosen

Geprüfte Alternativen

Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Entwicklung bei Durchführung der Planung

Maßnahmen zur Überwachung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke der Flst. Nr. 2780, 2785, 2790, 2795, 2805, 2810, 2815, 2822 (Weg), 2825, 2826, 2828 und 2830 der Gemarkung Rothselberg.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Gegenstand der Bebauungsplanung ist die 2. Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ die die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Repowering der bestehenden WEA B1 schaffen soll.

Ziel der Repowering-Maßnahme ist es, die bestehende, veraltete Windenergieanlage durch eine moderne, leistungsfähigere Anlage zu ersetzen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region aktiv voranzutreiben.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Gemarkung Rothselberg in der Fassung „Juni 2026“, mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Umweltbericht aus dem Jahr 2018, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Rothselberg, den 30. Juli 2026
Für die Ortsgemeinde Rothselberg:
 gez. Hemmer
Hemmer, Ortsbürgermeister

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufassung I“ der Ortsgemeinde Rothselberg;

der Ortsgemeinde Rothselberg;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Grenze räumlicher Geltungsbereich