Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2022 die vom Planungsbüro BBP Part GmbB, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein - Photovoltaik-Freiflächenanlagen für den Bereich der Gemeinden Einöllen und Kreimbach-Kaulbach angenommen. Der Entwurf dieser Änderungsplanung in der Fassung „Juli 2022“ wird mit der Begründung, Teil A und B mit Umweltbericht, Fachgutachten sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von
29. August 2022 bis einschließlich 30. September 2022
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/
aktuelles/
eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
| - | „Umweltbericht“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Juli 2022) - als gesonderter Teil der Begründung der Flächennutzungsplanänderung |
| - | „Artenschutzrechtliche Voreinschätzung“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Mai 2020) zum Bebauungsplan „Solarpark Kreimbach“ der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach |
| - | „Faunistische und vegetationskundliche Kartierungen - Abschlussbericht“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Oktober 2020) zum Bebauungsplan „Solarpark Kreimbach“ der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach |
| - | „Fachbeitrag Naturschutz“ (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Juni 2021) zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Am Weiherkopf“ der Gemeinde Einöllen |
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
| - | Gegenüberstellung von Bestand und Planung |
| - | Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen der Planänderung auf einzelne Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), auf Schutzgebiete und geschützte Arten sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern |
| - | Beschreibung von Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben vermieden, vermindert oder soweit möglich ausgeglichen werden können |
| - | in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes |
| - | Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben. |
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz BauGB verfügbar zu folgenden Themenblöcken:
| • | Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
| - Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, 27.09.2021 | |
| Es wird mitgeteilt, dass sich in den unterschiedlichen Teilgeltungsbereichen „Archäologische Verdachtsflächen“ befeinden, welche nachrichtlich in die Planung übernommen werden sollen. Dies wurde so berücksichtigt. Die genannten Verdachtsflächen wurden auch bereits im Rahmen der laufenden Bebauungsplanverfahren zu den jeweiligen Flächen berücksichtigt und in Abstimmung mit der GDKE bewertet. | |
| • | Schutzgut Boden |
| - Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz, 28.09.2021 | |
| - Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde, 12.10.2021 | |
| - Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 | |
| - Planungsgemeinschaft Westpfalz, 07.10.2021 | |
| - Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 11.10.2021 | |
| - Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 | |
| - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 27.10.2021 | |
| Es ergingen Einwände gegen die geplante Nutzung im Bereich von Vorrangflächen für die Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang wurden die Photovoltaikflächen so angepasst, dass eine Überschneidung mit möglichen Vorrangflächen ausbleibt. | |
| Darüber hinaus erging der Hinweis, dass keine Altablagerungen betroffen sind. | |
| In den Plangebieten bzw. deren unmittelbarer Umgebung bestanden ehemalige Bergbaufelder, die allerdings mittlerweile bereits erloschen sind und in denen keine Abbautätigkeit mehr stattfindet. | |
| • | Schutzgut Luft/ Klima |
| - Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Klimaschutz, 02.06.2021 | |
| Es ergingen Einwände gegen die geplante Gasversorgung des Baugebietes als Energieträger. Zusätzlich sollte eine möglichst integrative Förderung alternativer Mobilitätsangebote im Zuge der Baugebietsentwicklung von der Gemeinde mitberücksichtigt werden. Diese Anmerkungen wurden berücksichtigt. Die Gemeinde hat sich für die Errichtung einer Gasversorgung entschieden. Die angemerkten Belange bzgl. einer nachhaltigen Mobilitätsförderung sind außerhalb des Bebauungsplans zu berücksichtigen. | |
| Zu den Themenblöcken „Schutzgut Boden“, „Schutzgut Wasser“, „Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Schutzgut Landschaft“ und „Schutzgut Mensch“ sowie zu „Schutzgebietsausweisungen“ wurden keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben. | |
| • | Schutzgut Wasser |
| - Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 11.10.2021 | |
| - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 27.10.2021 | |
| Es bestehen keine Hinweise zur Beeinträchtigung von Gewässern oder Wasserschutzgebiete. Es ergeht lediglich der Hinweis, dass das anfallende Regenwasser über die belebte Bodenzone versickert werden soll, was bei sämtlichen Planungen auch so beabsichtigt ist. | |
| • | Schutzgut Tiere/ Pflanzen und biologische Vielfalt |
| - Forstamt Kusel, 28.10.2021 | |
| Es ergehen lediglich Zusammenfassungen bzgl. der bisherigen Vorgehensweise auf Ebene des Bebauungsplans und das im Fall der Planung in Kreimbach-Kaulbach intensive Abstimmungen zur Schaffung eines naturnahen Waldsaums stattgefunden haben. | |
| • | Schutzgut Mensch |
| - Gesundheitsamt Kusel, 25.10.2021 | |
| Es werden allgemeine Hinweise von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben (z.B. Blendschutz), welche aber aufgrund der Planung der Anlagen nach aktuellem Stand der Technik bereits berücksichtigt sind. |
Umweltbezogenen Informationen der Naturschutzbehörden
| • | Schutzgut Fläche, Boden sowie Tiere und Pflanzen |
| - BUND| Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 |
Es ergeht die Anmerkung, dass die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen nicht vereinbar mit dem Ziel einer flächensparenden Bodennutzung einhergehen. Dem ist jedoch entgegengestellt, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine Versiegelung im „klassischen“ Sinne erzeugen. Durch die aufgeständerte Bauweise wird der Boden faktisch minimal versiegelt und unter sowie zwischen den Modulen können hochwertige Graslandschaften entstehen.
Darüber hinaus ergeht die Anmerkung, dass keine wissenschaftlichen Untersuchungen über die Folgewirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bezug auf unterschiedliche Umweltaspekte bestehen (u.a. Starkregen, Kaltluftproduktion und biologische Vielfalt). Diese Bedenken können aufgrund der zuvor genannten Aspekte (minimale Versiegelung durch Ständerbauweise| Entstehung von Blühwiesen etc.) zurückgewiesen werden.
Gegenstand der Änderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen (S) zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien durch Photovoltaikanlagen in den Gemeinden Einöllen und Kreimbach-Kaulbach.
Eine nähere Abgrenzung ist im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht notwendig, da dieser als vorbereitender Bauleitplan keine parzellenscharfen Festlegungen trifft, sondern der näheren Konkretisierung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch einen Bebauungsplan bedarf.
Die Gebietsabgrenzung erstreckt sich auf das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein.
Die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem Erfordernis, die Nutzung erneuerbaren Energien zu fördern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) und mit der städtebaulichen Entwicklung in Einklang zu bringen.
Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) werden die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ausgeschlossen.
Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein - Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der Begründung, Teil A und B mit Umweltbericht etc., können anlässlich der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).