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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 33/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Information zur Erhöhung der Realsteuern

1. Inkrafttreten des geänderten Landesfinanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2023

Aufgrund einer von der Landesregierung zum 01. Januar beschlossenen Gesetzesänderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) war Ihr Gemeinde-/Stadtrat faktisch dazu gezwungen, erhebliche Steuererhöhungen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer vorzunehmen. Diese waren dabei mindestens auf das Niveau der im Gesetz landeseinheitlich festgelegten Nivellierungssätze zu bringen.

Bei Gemeinden mit einem unausgeglichenen Haushalt waren sogar darüberhinausgehende Erhöhungen notwendig.

Die genaue Höhe der nun beschlossenen Hebesätze hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die für das Haushaltsjahr 2023 beschlossenen Hebesätze in Ihrer Gemeinde, sehen Sie in untenstehender Tabelle. Die entsprechende Umsetzung der Erhöhungen erfolgt in den kommenden Wochen.

2. Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Unabhängig von der Erhöhung der Hebesätze wird der Grundsteuermessbetrag für Ihren Grundbesitz vom Finanzamt mit Wirkung zum 01. Januar 2025 neu festgesetzt. Zu diesem Zweck wurden von Ihnen zuletzt Feststellungserklärungen abgegeben.

Die Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt:

1. Auf Grundlage der von Ihnen abgegebenen Erklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert. Sie erhalten dann einen Bescheid über den Grundsteuerwert (Hauptfeststellung auf den 01. Januar 2022). Dieser Bescheid erhält keine Zahlungsaufforderung!

2. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt mit der gesetzlich geregelten Grundsteuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Hauptveranlagung auf den 01.01.2025). Auch dieser erhält keine Zahlungsaufforderung!

3. Die Kommune multipliziert den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag mit dem individuellen Steuerhebesatz Ihrer Gemeinde und setzt die Grundsteuer fest. Anschließend erhalten Sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Ihren Grundsteuerbescheid.

Wie Sie Ihre zukünftig zu zahlende Grundsteuer bereits selbst berechnen können:

Steuermessbetrag vom Bescheid über den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz Ihrer Gemeinde multiplizieren und anschließend durch 100 teilen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten gerne persönlich oder wie folgt zur Verfügung:

Herr Nils Hagedorn telefonisch unter der Rufnummer 06382/791-124

oder per E-Mail an nils.hagedorn@vg-lw.de

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten gerne persönlich oder wie folgt zur Verfügung:

Herr Nils Hagedorn telefonisch unter der Rufnummer 06382/791-124

oder per E-Mail an abgaben@vg-lw.de