Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Hinter den Birken und Kump“ der Gemarkung Kreimbach der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Festsetzung einer Baufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Hinter den Birken und Kump“ der Gemarkung Kreimbach beschlossen.
Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.
Das Plangebiet umfasst im Einzelnen voraussichtlich die Grundstücke Flurstück-Nr. 500, 500/2, 502, 504, 505, 530/1, 542, 544/3, 545, 550, 650, 686, 688, 759, 760, 761, 761/2, 762, 763, 765, 766, 767, 767/2, 768, 769, 770, 772, 775, 776, 777, 778, 779, 780, 780/2, 781, 781/3, 783, 785, 790, 794, 800, 805, 887, 889, 894, 895, 897, 898, 900, 901, 902, 903, 909, 910, 911, 914, 923, 923/2, 924, 925, 925/2, 950/2, 951, 952 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück-Nr. 495, 497, 498, 506, 552, 560/8, 645/1 (Weg), 946/3 (Weg), 752/1 (Weg), 755/1, 795, 890, 891, 892, 904, 905, 906, 906/2, 907, 914/2, 915, 916, 920, 922, 926, 949, 949/2, 950, 1045, 1046, 1047, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053 und 1033 (Weg) der Gemarkung Kreimbach.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer Linie dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der früheren Verbandsgemeinde Wolfstein, welcher gemäß § 204 Abs. 2 BauGB einstweilen fort gilt, aufgestellt. Die notwendige Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird hiermit seitens der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beantragt.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.