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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 34/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Höhninger Heck und Platte“ der Gemarkung Kaulbach der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Festsetzung einer Baufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Höhninger Heck und Platte“ der Gemarkung Kaulbach beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.

Das Plangebiet umfasst im Einzelnen voraussichtlich die Grundstücke Flurstück-Nr. 536/9, 553/1, 555, 556/2, 556/3, 557, 558, 558/2, 559, 563/4, 564/2, 564/3, 565, 566, 566/2, 567/1, 567/2, 568/1, 568/2, 569/1, 569/2, 570/1, 570/2, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 577/2, 578, 579, 580, 580/2, 581, 581/2, 582, 583, 584, 584/2, 584/3, 585, 586, 587, 587/2, 588/3, 589/2, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 596/1, 596/3, 597/2, 936, 938, 938/2, 955, 956, 956/2, 959, 960/1, 961/2, 962, 963, 963/2, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 998/2, 999, 1000, 1001, 1002, 1003, 1005, 1006, 1185/5, 1185/7, 1186/2, 1187/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück-Nr. 536/2, 536/6, 536/10, 554, 556, 562, 563, 576/2 (Weg), 603, 939, 953, 953/2, 957, 958, 964, 965, 966/2, 980, 991, 992, 1004, 1007, 1184/2, 1317/7, 1183/2 und 1923 (Weg) der Gemarkung Kaulbach.

Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer Linie dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der früheren Verbandsgemeinde Wolfstein, welcher gemäß § 204 Abs. 2 BauGB einstweilen fort gilt, aufgestellt. Die notwendige Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird hiermit seitens der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beantragt.

Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Kreimbach Kaulbach, den 18.08.2022
Für die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach:
(D.S.) gez. Gillmann
Gillmann, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gemarkungsteil „Höhninger Heck und Platte“ der Gemarkung Kaulbach der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches