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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 34/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB);

Wiederholung der Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Rutsweiler a. d. L. hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.

Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 der BauNVO sollen im Bebauungsplan allesamt ausgeschlossen werden.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB betrifft die Grundstücke Flst. Nr. 376, 377/1, 424/2, 425, 1436/19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 378 der Gemarkung Rutsweiler a. d. L.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.

Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Planerfordernis, zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Ortsgemeinde Rutsweiler und der Ausweisung neuer Bauflächen für die Eigenentwicklung der Ortsgemeinde im vertretbaren Umfang für Erweiterungen, die in anderer Weise (Wiedernutzbarmachung vorhandener, brach gefallener Bausubstanz, Schließung von Baulücken etc.) nicht gedeckt werden kann.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ steht unter dem Vorbehalt der Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Gemäß § 13b BauGB i. V. m. mit § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Rutsweiler a. d. L., den 18.08.2022
Für die Ortsgemeinde Rutsweiler a. d. L.:
gez. Landfried
Landfried, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB);

Wiederholung der Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

--- Grenze räumlicher Geltungsbereich

Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)