Zustimmung zu den beiden Flächennutzungsplänen für fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen und eine Gewerbefläche
Der Ortsgemeinderat beschließt, die gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO erforderlichen Zustimmung zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom 13. Dezember 2022 und 26. April 2023 über die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken und das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aufgrund des § 24 GemO in Verbindung mit § 17 LStrG mit folgenden Änderungen:
Anlage 2:
a) besonders gefährliche Fahrbahnstellen.
1. Einmündung „Am Horzberg“ / „Hauptstraße“
2. Bergstraße von der Einmündung Hohenöllerstraße (L383) bis Anwesen Bergstraße 5a
b) Bushaltestellen/Reinigungspflichtiger
1. Haltestelle am Bürgerhaus
2. Halstestelle an der Hauptstraße gegenüber dem Anwesen Hauptstraße 10
3. Haltestelle und Buswartehalle am Bahnhof
Wird ersetzt durch
a) besonders gefährliche Fahrbahnstellen.
1. Einmündungsbereich „Bergstraße“ / „Hohenöllerstraße“
2. Einmündungsbereich „Im Flur“ / „Bergstraße“
b) Bushaltestellen/Reinigungspflichtiger
1. Haltestelle und Buswartehalle am Bahnhof