Gemäß § 10 a (1) KAG kann die Bildung einer einheitlichen Einrichtung durch Zusammenfassen aller Verkehrsanlagen einer Gemeinde erfolgen, wenn diese aufgrund des zusammenhängenden Gemeindegebietes in ihrer Gesamtheit den einzelnen Grundstücken die Anbindung an das innen- und überörtliche Straßennetz vermitteln.
Die Entscheidung trifft die Gemeinde in Wahrnehmung ihres Selbstverwaltungsrechts unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.
Nur ausnahmsweise und wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten soll beim wiederkehrenden Beitrag eine Aufteilung in mehrere Einheiten erfolgen können.
Fließt ein kleiner Fluss mit Brücke durch die Abrechnungseinheit oder führt eine klassifizierte Straße durch den Ort, so sollte dies meist nicht den räumlich funktionalen Zusammenhang unterbrechen.
Die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach setzt sich aus den beiden Ortsteilen Oberweiler und Tiefenbach zusammen.
Die beiden genannten Ortsteile sind, aufgrund von einer weiträumigen Außenbereichsfläche als Zäsur, voneinander zu trennen. Dabei zeichnen sich beide Gebiete durch ein jeweils zusammenhängend bebautes Gebiet aus.
In den Ortslagen bilden sich darüber hinaus keine weiteren trennenden Zäsuren heraus. Die Lauter fließt an den Abrechnungseinheiten vorbei und kann ohne weiteres durch Brücken fußläufig als auch mit dem Fahrzeug gequert werden.
Auch führt eine klassifizierte Straße (K 49) durch die Gemeinde Oberweiler-Tiefenbach, die aber eine Verbindungsfunktion zu den Wohngebieten darstellt.
Die Einwohnerzahl beträgt zum Stand 30.06.2022 insgesamt 275 Einwohner und liegt somit unter dem Orientierungswert des OVG Rheinland-Pfalz von 3.000 Einwohner je Abrechnungseinheit.
Durch die örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Oberweiler-Tiefenbach ergeben sich somit folgende zwei Abrechnungsgebiete:
Abrechnungsgebiet 1: Ortsteil Oberweiler
Abrechnungsgebiet 2: Ortsteil Tiefenbach