Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 34/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Kirchenstraße“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach

– Aufhebung des Verfahrens gem. § 13b BauGB und Fortführung des Verfahrens als Regelverfahren; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

In der Sitzung am 31.10.2019 wurde der Planaufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchenstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst. Hierzu erfolgte, nach Abschluss des Verfahrens, am 13.07.2023 der Satzungsbeschluss zum Erlass des Bebauungsplanes.

Durch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der § 13b BauGB als unzulässig verworfen und zum 31.12.2023 aufgehoben. Der Gesetzgeber hat, mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit gem. § 215a Abs. 1 BauGB eröffnet, das Verfahren rechtssicher abzuschließen. Es ist bei diesem Wechsel der Verfahrensart erforderlich, einen Umweltbericht, ein Fachgutachten zur Eingriffsregelung und die Aktualisierung der Potenzialabschätzung Artenschutz zu erstellen bzw. anzupassen und danach den Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nach § 13b BauGB wurden zwei Offenlagen durchgeführt. Die hier vorgebrachten Hinweise und Anregungen, insbesondere der Umwelt betreffend, wurden im Verfahren abgewogen und ggf. entsprechend in die Unterlagen integriert. Diese Belange betreffen die Flächenversiegelung, Arten- und Biotopschutz, Ausgleichsmaßnahmen und Starkregenvorsorge. Im Rahmen des jetzigen Regelverfahrens wurden diese Hinweise in die Unterlagen, insbesondere im Umweltbericht, ebenfalls berücksichtigt.

Aufgrund der Aufhebung des § 13b BauGB wird der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes „Kirchenstraße“ gem. § 13b BauGB vom 13.07.2023 aufgehoben und das Verfahren wird als Regelverfahren fortgeführt und eine erneute öffentliche Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchenstraße“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach in der Planfassung Mai 2024 wird mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 1 Monat in der Zeit von

23. August 2024 bis einschließlich 25. September 2024

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/ eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Kirchenstraße“ schließt sich unmittelbar an den vorhandenen Straßenzug „Kirchenstraße“ (Flurstück Nr. 1786 der Gemarkung Oberweiler-Tiefenbach) an und erstreckt sich von dort nach Nordosten auf eine Fläche von voraussichtlich ca. 0,57 ha. Vorgesehen sind sechs bis sieben neue Bauplätze.

Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flst. Nr. 1793 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 1780 und 1781 der Gemarkung Oberweiler-Tiefenbach sowie

  • in einem weiteren Geltungsbereich für die externe Ausgleichsmaßnahme 1
    die Grundstücke Flst. Nr. 732/1, 734, 736, 737, 738/1 und 740 und
  • in einem weiteren Geltungsbereich für die externe Ausgleichsmaßnahme 2
    die Grundstücke Flst. Nr. 1324/4 und 1324/5

der Gemarkung Oberweiler-Tiefenbach

Die genauen Gebietsabgrenzungen ergeben sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchenstraße “ ergibt sich aus dem Erfordernis der Ausweisung neuer Bauflächen für die Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchenstraße“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach in der Planfassung Mai 2024, mit Planzeichnung, den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht können anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Oberweiler-Tiefenbach, 14. August 2024

Für die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach:
gez. Emrich
Emrich, Ortsbürgermeister

Bebauungsplan „Kirchenstraße“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach – Aufhebung des Verfahrens gem. § 13b BauGB und Fortführung des Verfahrens als Regelverfahren;

erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Grenze räumlicher Geltungsbereich