Der Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“ der Gemarkung Lohnweiler, in der Planfassung Juli 2022 war in der Zeit von 21. November 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022 mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Inhalt der Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles eingestellt und die Unterlagen konnten dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Gleichzeitig erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen der Textfestsetzung, des Umweltberichts und des Fachbeitrages Naturschutz, ist der Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erneut einzuholen.
Aus diesem Grund wird der Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“ in der geänderten Planfassung Mai 2024 mit Planzeichnung, den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom
23. August 2024 bis einschließlich 25. September 2024
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (Planungen, Gutachten etc.) werden ebenfalls auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz BauGB verfügbar zu folgenden Themenblöcken:
Es bestehen keine umweltbezogenen Stellungnahmen.
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 02.09.2021 |
| - | Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 10.09.2021 |
| - | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz, 02.09.2021, |
Es erging der Hinweis, dass keine Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen bekannt sind. Ergänzend wurden Bedenken bzgl. eines Flurbereinigungsverfahrens aus 2014 vorgetragen – allerdings sieht man dessen Ziel durch die zeitlich befristete PV-Nutzung als nicht gefährdet.
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern, 02.09.2021 |
| - | Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 10.09.2021 |
Es bestehen keine Bedenken zur Beeinträchtigung von Gewässern oder Wasserschutzgebieten. Es ergeht lediglich der Hinweis, dass das anfallende Regenwasser über die belebte Bodenzone versickert werden soll, was bei sämtlichen Planungen auch so beabsichtigt ist. Ergänzende Hinweise zum Starkregen wurden in den Planunterlagen ergänzt.
| - | Forstamt Kusel, 08.09.2021 |
Es ergehen Hinweise zur Einhaltung eines Waldabstandes von 30m, welcher aufgrund der geänderten Planung grundsätzlich eingehalten wird.
| - | Gesundheitsamt Kusel, 31.08.2021 |
| - | Kreisverwaltung Kusel - Untere Naturschutzbehörde, 14.09.2021 |
Es werden allgemeine Hinweise von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben (z.B. Blendschutz), welche aber aufgrund der Planung der Anlagen nach aktuellem Stand der Technik bereits berücksichtigt sind. Ergänzend wurden Empfehlungen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Freiflächen innerhalb des Geltungsbereichs gegeben, welche in der Planung aufgenommen wurden.
Zu den Themenblöcken „Schutzgut Luft/Klima“, „Schutzgut Landschaft“ und „Schutzgebietsausweisungen“ wurden keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen abgegeben.
Es sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen.
Es bestehen keine umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit.
Das Plangebiet liegt südwestlich außerhalb der bebauten Ortslage von Lohnweiler. Die Fläche liegt innerhalb von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 33,49 ha. Im Einzelnen betroffen sind voraussichtlich die Grundstücke Flst. Nr. 2386 und 2388 der Gemarkung Lohnweiler.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der früheren Verbandsgemeinde Lauterecken, welcher gemäß § 204 Abs. 2 BauGB einstweilen fort gilt, aufgestellt.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“ der Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Lohnweiler in der Planfassung Mai 2024 mit Planzeichnung, den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht können anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder in Textform unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“ der Ortsgemeinde Lohnweiler
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Grenze räumlicher Geltungsbereich
Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)