Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist darauf hin, dass bis zum 15.08.2025 folgende Steuern, Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren:
Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sonstige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern (s.o.) im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rückstände bitte umgehend an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Die fälligen Steuern, Abgaben etc. müssen ansonsten im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt werden.