Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat in einer Sitzung am 26.06.2025 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein vom 01.01.2019 wird wie folgt geändert:
§ 17 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
Vorausleistungen werden mit je einem Viertel des Betrages nach Absatz 1 Satz 2 am 01. März, 15. Mai, 15. August und 15. November erhoben.
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.