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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 35/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Odenbach für das Haushaltsjahr 2022 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit

vom 05.09.2022 bis einschließlich 13.09.2022

im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Lauterecken, den 25.08.2022
gez. Eckert, Erster Beigeordneter

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Odenbach für das Jahr 2022 vom 25.08.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher €

verändert um €

nunmehr festgesetzt auf €

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.366.472,00

24.753,00

1.391.225,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.423.806,00

21.622,00

1.445.428,00

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-57.334,00

3.131,00

-54.203,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-24.904,00

-1.972,00

-28.876,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.100,00

139.980,00

142.080,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.000,00

174.000,00

179.000,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.900,00

-34.020,00

-36.920,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

29.804,00

35.992,00

65.796,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 2.900,00 € auf neu 36.920,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0,00 € auf 0,00 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

von bisher

auf neu

Grundsteuer A

300 v.H.

320 v.H.

Grundsteuer B

365 v.H.

385 v.H.

Gewerbesteuer

365 v.H.

365 v.H.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 297.273,42 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 221.823,42 €

und zum 31.12.2022 167.620,42 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

§ 8 Weitere Bestimmungen

Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf die Ortsbürgermeisterin übertragen.

Odenbach, den 25.08.2022
Gez. Becker
Becker, Ortsbürgermeisterin