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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 35/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Relsberg für das Haushaltsjahr 2024 vom 20.08.2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Relsberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt  — 2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 281.685,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 286.558,00 EUR

Jahresfehlbetrag  — 4.873,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  — 10.274,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  — 12.200,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  — 50.208,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  — -38.008,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  — 27.734,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : 38.008,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : 0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : 445.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 —  2024

Grundsteuer A auf  —  363 v.H.

Grundsteuer B auf  —  540 v.H.

Gewerbesteuer  —  401 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 —  2024

für den ersten Hund  —  48,00 EUR

für den zweiten Hund  —  72,00 EUR

für jeden weiteren Hund  —  96,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund  —  480,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund  —  1.080,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.920,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 auf —  17,08 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2024 auf  — 8,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022)  —  101.784,75 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023)  —  79.459,75 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024)  —  75.586,75 EUR

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Relsberg, den 20.08.2024
Gez. Henn
Henn
Ortsbürgermeister