Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Relsberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt — 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 281.685,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 286.558,00 EUR
Jahresfehlbetrag — 4.873,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen — 10.274,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 12.200,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 50.208,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — -38.008,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 27.734,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : 38.008,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : 445.000,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Grundsteuer A auf — 363 v.H.
Grundsteuer B auf — 540 v.H.
Gewerbesteuer — 401 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2024
für den ersten Hund — 48,00 EUR
für den zweiten Hund — 72,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 96,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 480,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 1.080,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.920,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 17,08 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 8,00 EUR je Hektar
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) — 101.784,75 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023) — 79.459,75 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) — 75.586,75 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.