Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende in Form einer Parkbank.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat die pauschale Lohnsteuer für geringfügig Beschäftige nicht zu übernehmen.