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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 36/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG)

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Oberweiler i.Tal:

Flst.Nr. 99/3 - Landwirtschaftsfläche, Pitz -zu 0,0300 ha,

Flst.Nr. 100/1 - Landwirtschaftsfläche, Pitz -zu 0,1754 ha,

Flst.Nr. 210 - Landwirtschaftsfläche, Wilchenberg -zu 1,5542 ha,

Flst.Nr. 940 - Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Grünholz -zu 2,4110 ha,

Flst.Nr. 1092 - Waldfläche, Langbach -zu 0,3030 ha,

Flst.Nr. 1560 - Landwirtschaftsfläche, Hackbacher Wiesen -zu 0,4150 ha.

Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden.