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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 36/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 03.08.2022

Erneuerbare Energien; Einführung eines Solidarpaktes

Der Ortsgemeinderat begrüßt die Idee zur Einführung eines Solidarpaktes aus Akzeptanzzahlungen für Erneuerbare Energien. Die Gemeinde erklärt sich bereit, den 30 %-igen Einnahmeanteil aus Akzeptanzzahlungen (gem. § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2021: 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge …) aus Windkraft und Freiflächenphotovoltaik an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter der Bedingung, dass die Verbandsgemeinde die Verbandsgemeindeumlagen jährlich um den Betrag absenkt, wie ihr die Einnahmen aus Akzeptanzzahlungen aller Gemeinden zufließen. Zur Umsetzung dieser Regelung ist ein entsprechender Vertrag zwischen Gemeinde und Verbandsgemeinde abzuschließen.

Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 Landeswaldgesetz und Beschluss der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes

Der Bildung eines Forstzweckverbandes nach § 30 LwaldG (sowie der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes) wird zugestimmt.

Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen und Festlegung der Höhe des Gemeindeanteils für den Ausbau der B420

Der Gemeinderat beschließt den Satzungsentwurf zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen.

Der Gemeinderat lehnt den Gemeindeanteil für den Ausbau der B420 in Höhe von 40% ab. Der Gemeinderat legt für den Ausbau der B420 einen Gemeindeanteil in Höhe von 35% fest.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock

Die Außenfassade einschl. Fenster des s.g. Prangergebäudes in der Hauptstraße 62 werden saniert. Das Ing.-Büro Heß, Merzweiler wird mit den Planungsleistungen beauftragt. Vorerst werden lediglich die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung beauftragt. Der Vorsitzende wird mit der Vertragsunterzeichnung ermächtigt. Im Anschluss wird das Ing.-Büro Heß beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die Zuwendungsunterlagen für Mittel aus dem Investitionsstock zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsantrag auf I-Stock-Leistungen rechtzeitig einzureichen und die Finanzierung sicherzustellen. Die weitere Beauftragung des Ing.-Büros kann erst nach Gewährung der Zuwendung, voraussichtlich im nächsten Jahr, erfolgen.

Umbau Kita wegen Brandschutzmaßnahmen; Beauftragung eines Ingenieurbüros

Das Ing.-Büro Habermann, Waldmohr, wird mit den Planungsleistungen inkl. der Bauleitung für die Behebung der Brandschutzbeanstandungen der Kindertagesstätte beauftragt. Der Vorsitzende wird mit der Unterzeichnung des Ingenieurvertrages ermächtigt. Im Anschluss an die Planungen sollen die Arbeiten zügig ausgeschrieben und durchgeführt werden. Der Bauausschuss wird mit den Auftragsvergaben der notwendigen Arbeiten bevollmächtigt, sofern der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten bzw. nur geringfügig (10%) überschritten wird.