Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2022 ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) ausliegt.
Die Auslage der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein erfolgt am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, Zimmer 004.
Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke liegt am Standort Bahnhofstraße 50a, 67742 Lauterecken aus.
Die EinwohnerInnen haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen (vom 12.09.2022 bis einschließlich 26.09.2022) Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen einzureichen.