Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „In der Grub“ der Ortsgemeinde Homberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 26. November 2019
Der Ortsgemeinderat Homberg hatte in seiner Sitzung am 26. November 2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „In der Grub“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.
Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Grub“ sollte die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sein.
Die zu überplanende Fläche schließt sich unmittelbar an den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Die Hofstücker“ an und liegt nördlich der Straße „Im Oberdorf“ (K 64).
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Lageplan.
Die inzwischen erfolgten planerischen Feststellungen und Baukostenschätzungen ergaben, dass derzeit eine wirtschaftliche Erschließung mit entsprechenden Vermarktungsmöglichkeiten nicht möglich ist. Der Ortsgemeinderat beschloss daraufhin, den Planaufstellungsbeschluss vom 26. November 2019, bekannt gemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein am 20. Dezember 2019, aufzuheben.
Die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses vom26. November 2019 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Homberg, den 30.08.2022
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „In der Grub“ der Ortsgemeinde Homberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 26. November 2019
--- Grenze räumlicher Geltungsbereich
Datengrundlage: Geobasisinformationen der Verbessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)