Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Cronenberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 199.609,00 EUR | 191.259,00 EUR | |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 196.251,00 EUR | 187.451,00 EUR | |
| Jahresüberschuss | 3.358,00 EUR | 3.808,00 EUR | |
| 2. Im Finanzhaushalt | |||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 10.658,00 EUR | 10.908,00 EUR | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 725,00 EUR | 0,00 EUR | |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -725,00 EUR | 0,00 EUR | |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -9.933,00 EUR | -10.908,00 EUR | |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 725,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 7.460,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 73.632,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 82.710,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 70,00 EUR | 70,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 90,00 EUR | 90,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 368,00 EUR | 368,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 614,00 EUR | 614,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 12,00 EUR je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 12,00 EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 6,00 EUR je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 6,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) | 68.543,03 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024) | 69.571,53 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) | 72.929,53 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.