Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 36/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Cronenberg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 25.08.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Cronenberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

199.609,00 EUR

191.259,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

196.251,00 EUR

187.451,00 EUR

Jahresüberschuss

3.358,00 EUR

3.808,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

10.658,00 EUR

10.908,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

725,00 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-725,00 EUR

0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-9.933,00 EUR

-10.908,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :

725,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :

7.460,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von :

73.632,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

82.710,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2025

2026

für den ersten Hund

40,00 EUR

40,00 EUR

für den zweiten Hund

70,00 EUR

70,00 EUR

für jeden weiteren Hund

90,00 EUR

90,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

368,00 EUR

368,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

614,00 EUR

614,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

12,00 EUR je Hektar

für das Haushaltsjahr 2026 auf

12,00 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

6,00 EUR je Hektar

für das Haushaltsjahr 2026 auf

6,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorvorjahres (2023)

68.543,03 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorjahres (2024)

69.571,53 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025)

72.929,53 EUR

§ 8 über- und außerplanmäßige

Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Cronenberg, den 25.08.2025
Gez. Gödtel
Gödtel, Ortsbürgermeister