Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Einöllen hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 630.710,00 EUR | 627.860,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 569.533,00 EUR | 572.412,00 EUR |
| Jahresüberschuss | 61.177,00 EUR | 55.448,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 68.757,00 EUR | 63.028,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 420.000,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 697.605,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -277.605,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 208.848,00 EUR | -63.028,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von — 277.605,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von — 83.834,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von — 557.065,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von — 582.793,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 383 v.H. | 383 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
|
| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 35,00 EUR | 35,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 50,00 EUR | 50,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 65,00 EUR | 65,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 EUR | 350,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 EUR | 750,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.300,00 EUR | 1.300,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 11,75 EUR je Hektar
für das Haushaltsjahr 2026 auf — 11,75 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 4,00 EUR je Hektar
für das Haushaltsjahr 2026 auf — 4,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | 358.033,87 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | 386.478,87 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | 447.655,87 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.