Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hoppstädten hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 25.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 454.675,00 EUR | 457.315,00 EUR |
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| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 465.829,00 EUR | 462.824,00 EUR |
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| Jahresfehlbetrag | -11.154,00 EUR | -5.509,00 EUR |
| 2. | Im Finanzhaushal | ||
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | +13.846,00 EUR | +19.241,00 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 16.000,00 EUR | 1.000,00 EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -16.000,00 EUR | -1.000,00 EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.154,00 EUR | -18.241,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 16.000,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 1.000,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 17.500,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 467.451,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 486.790,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 485 v.H. | 485 v.H. |
| Gewerbesteuer | 385 v.H. | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 60,00 EUR | 60,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 80,00 EUR | 80,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 370,00 EUR | 370,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 615,00 EUR | 615,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 615,00 EUR | 615,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 13,00 EUR je Hektar
für das Haushaltsjahr 2026 auf — 13,00 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 3,00 EUR je Hektar
für das Haushaltsjahr 2026 auf — 3,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | 1.187.130,37 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | 1.189.183,37 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | 1.178.029,37 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Hoppstädten, den 27.08.2025