Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
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Der Ortsgemeinderat beschließt die nachträgliche Kostenerhöhung und die damit verbundenen Mehrkosten der Gemeinde.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat die pauschale Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte zu übernehmen.