Die Kostenaufteilung für die Kita Odenbach wird rückwirkend zum 01.01.2023 derart geändert, dass die Kosten auf die tatsächliche Kinderzahl der jeweiligen Gemeinde zum 31.05. des jeweiligen Jahres aufgeteilt werden. Des Weiteren wird die Verbandsgemeinde beauftragt für den Herbst eine Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aufgrund des § 24 GemO in Verbindung mit § 17 LStrG.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Langenberg-Eichendelle-Rebertswald“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.