Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 37/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.08.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von

8.500,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von

7.200,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von

461.824,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

10,00 EUR

je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023)

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024)

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025)

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Herren-Sulzbach, den 28.08.2025
Franzmann, Ortsbürgermeister