Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 238.137,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 244.438,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -6.301,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -101,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 8.500,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -8.500,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 8.601,00 EUR |
| Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt: | |
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von | 8.500,00 EUR |
| Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt: | |
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von | 7.200,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von | 461.824,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 |
| Grundsteuer A auf | 405 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2025 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf | 10,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) | -118.757,08 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2024) | -119.876,08 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) | -126.177,08 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.