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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 37/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hausweiler für das Haushaltsjahr 2025 vom 29.08.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hausweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

83.132,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

93.157,00 EUR

Jahresfehlbetrag

-10.025,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-6.975,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.975,00 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  — 0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  — 6.400,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  — 79.045,00 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

Grundsteuer A auf

345

v.H.

Grundsteuer B auf

600

v.H.

Gewerbesteuer

385

v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2025

für den ersten Hund

35,00 EUR

für den zweiten Hund

72,00 EUR

für jeden weiteren Hund

96,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

750,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

12,00

EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

6,00

EUR je Hektar

§ 7

Eigenkapital

§ 8

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Hausweiler, den 29.08.2025
Gez. Wolfgang Maurer
Maurer, Ortsbürgermeister