Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hausweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| 2025 |
| 1. Im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 83.132,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 93.157,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -10.025,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -6.975,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.975,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 6.400,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 79.045,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2025 | |
| Grundsteuer A auf | 345 | v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 | v.H. |
| Gewerbesteuer | 385 | v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2025 |
| für den ersten Hund | 35,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 12,00 | EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 6,00 | EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | 55.437,60 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | 53.442,60 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | 43.417,60 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.