Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hohenöllen hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 472.374,00 EUR | 482.505,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 470.444,00 EUR | 460.670,00 EUR |
| Jahresüberschuss | +1.930,00 EUR | +21.835,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | +9.530,00 EUR | +29.435,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 20.900,00 EUR | 1.000,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -20.900,00 EUR | -1.000,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 11.370,00 EUR | -28.435,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 55.694,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 78.391,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 385 v.H. | 385 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 60,00 EUR | 60,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 90,00 EUR | 90,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 EUR | 750,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR | 1.000,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 14,00 EUR je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 14,00 EUR je Hektar |
| Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe: | |
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 3,00 EUR je Hektar |
| für das Haushaltsjahr 2026 auf | 3,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | 594.753,49 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | 511.573,49 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | 511.602,49 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.