Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für das Haushaltsjahr 2022 ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung des Ortsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein (Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 004) ausliegt.
Die EinwohnerInnen von Oberweiler-Tiefenbach haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen (vom 26.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022) Vorschläge zum Entwurf der 1 Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen einzureichen.