öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolfstein hat die Annahme des Entwurfes zur Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, in der vom Planungsbüro WSW und Partner, Kaiserslautern, ausgearbeiteten Fassung beschlossen.
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Juni 2022“, wird mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative BauGB sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit von
04. Oktober 2022 bis einschließlich 07. November 2022
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/
aktuelles/
eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 105/4, 115, 116, 117, 119 123/1, 126/1, 126/3, 126/4, 129, 139 (Teilfläche), 162/3, 162/4 und eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 2049/39 (Straße) der Gemarkung Roßbach.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Die Veranlassung zur Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ergibt sich aus dem Planerfordernis, zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Stadt Wolfstein und städtebaulich wünschenswerten und vertretbaren Erweiterungen.
Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ausgeschlossen.
Zu dem Entwurf der Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ der Stadt Wolfstein im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB in der Planfassung „Juni 2022“ mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Neufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Brühlacker“ der Stadt Wolfstein im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB);
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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