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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 38/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken hat einen Antrag auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff, § 15 WHG i.V.m § 14, § 16 LWG zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser aus den Regenentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Hefersweiler, in den Odenbach, Wambach und Moorbach, gestellt.

2.

Es wird darauf hingewiesen, dass

2.1

die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 zur Einsicht ausliegen;

2.2

Einwendungen gegen das Vorhaben bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft,

Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Fischerstr. 12

67655 Kaiserslautern

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

Schulstraße 6 a

67742 Lauterecken-Wolfstein

bis spätestens 06.11.2023 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können.

2.3

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können.

2.4

mit Ablauf der Einwendungsfrist grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind;

2.5

bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird;

2.6

bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;

2.7

bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

2.8

nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

3.

Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd, www.sgdsued.rlp.de, unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.