| 1. | Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken hat einen Antrag auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff, § 15 WHG i.V.m § 14, § 16 LWG zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser aus den Regenentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Hefersweiler, in den Odenbach, Wambach und Moorbach, gestellt. |
| 2. | Es wird darauf hingewiesen, dass |
| 2.1 | die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 zur Einsicht ausliegen; |
| 2.2 | Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Fischerstr. 12 67655 Kaiserslautern oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 6 a 67742 Lauterecken-Wolfstein |
| bis spätestens 06.11.2023 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können. |
| 2.3 | Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können. |
| 2.4 | mit Ablauf der Einwendungsfrist grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; |
| 2.5 | bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird; |
| 2.6 | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; |
| 2.7 | bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; |
| 2.8 | nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. |
| 3. | Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd, www.sgdsued.rlp.de, unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. |