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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 38/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Medard

In der Gemarkung Medard, Flur 3, Flurstück 22, 23 und 24 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Medard bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 09.09.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Oktober 2013 (GVBI. S. 359), BS 219-1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„Die bestehenden und die neue Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Auf Antrag der Beteiligten zu lfd. Nr. 2 und 3 nach Anlage 1 unterbleibt die Abmarkung der Grenzpunkte 1 und 2.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 07.10.2024 bis 07.11.2024 bei der öffentlichen Vermessungsstelle

Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle

(Vermessungsbüro Strauß & Benzel) einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungsbüro Strauß & Benzel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 erhoben werden.

Kusel, den 20.09.2024
Vermessungsbüro Strauß & Benzel
ÖbVI Michell Benzel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Lehnstraße 16, 66869 Kusel
(Öffentliche Vermessungsstelle)