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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 39/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Gemeindehaus der Ortsgemeinde Unterjeckenbach

Benutzungsentgelte ab 25.04.2023

Gemeindehaus:

Beerdigungen

60,00 € zzgl. NK

Tagessatz für Familienfeiern

90,00 € zzgl. NK

Kostenpauschale

20,00 €

Maschinenhalle:

Tagessatz

60,00 € zzgl. NK

Kostenpauschale

25,00 €

Eine Kostenpauschale wird berechnet, soweit keine Einzelabrechnung von Strom / Heizung / Wasser-Abwasser erfolgt.

Nebenkosten:

1.

Kosten für Heizung werden nach dem aktuellen/tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

2.

Kosten für Strom werden nach kWh-Verbrauch (analog Jahresstrompreis) abgerechnet.

3.

Kosten für Wasser/Kanal werden nach Verbrauch mit 6,00 € / m3 abgerechnet.

4.

Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.

Unterjeckenbach, den 08.08.2023
gez. Theis
Theis, Ortsbürgermeister